Gründung - Woltersdorfer Verschönerungsverein

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Aus der Gründungsgeschichte des Woltersdorfer Verschönerungsvereins
Zwölf Männer fanden sich am 13., 20. und 27. September 1884 im Gasthaus Interlaken – zwischen Bauer- und Kalksee gelegen – zusammen, um Vorgespräche zur Gründung und Satzungsberatung des Verschönerungsvereins zu führen.

Es waren fast alles Berliner, die ihre Sommerwohnung in Woltersdorf hatten, die an den Wochenenden der Großstadt Berlin den Rücken kehrten, um hier die Ruhe und Schönheit der Natur zu genießen.

Am 20. September 1884 wurde auf der Vorstandsitzung der
„Verschönerungsverein zu Woltersdorf, Woltersdorfer Schleuse und Woltersdorfer Kietz“
gegründet. Die Gründungsversammlung am 27. September nahm das vorgelegte Statut an.

Im Juli 1900 erhielt dieser Verein den Namen

„Verschönerungsverein Kranichsberg e.V.“

Der Verein und sein Anliegen wurden in der Öffentlichkeit akzeptiert. Er bekam Unterstützung auch von anderen Vereinen, so zum Beispiel vom bestehenden Gesangverein „Lyra“, der in der Schleusengegend Konzerte zu Gunsten des Verschönerungsvereins veranstaltete. Folgendes Logo gab sich der Verein:
In den Folgejahren war der Verein ehrenamtlich sehr aktiv. So ließ er 1886 den ersten Aussichtsturm auf dem Kranichsberg bauen, die Teufelsbrücke und einen Pavillon errichten. 1913 ließ Max Staab Findlinge von seinem Acker zum Kirchplatz transportieren, die dem 1884 gegründeten Verschönerungsverein gestiftet wurden, der größte Stein erhielt eine Bronzeplatte mit Bild von Kaiser Wilhelm II. anlässlich seines     25jährigen Regierungsjubiläums und eine entsprechende Inschrift. Diese Tafel wurde zu DDR-Zeiten entfernt. Im Jahr 1993 erhält der Kaiserstein eine neue Tafel mit folgender Inschrift:


Wenn Sie mehr über den Verein erfahren möchten, lesen Sie bitte aus der Reihe
Woltersdorfer Hefte die Nr 3: „Am Anfang stand die Ruhebank“
von Marianne Liebermann u. Hannelore Bugge.


Gisela Schuldt , WVV
Quellen: Festschrift 50 Jahre WVV, Heft 3 Woltersdorfer Hefte und 
             Woltersdorfer Nachrichten 2/93  vom 23-01.93

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